Leider hat die Osteopathie noch nicht Eingang gefunden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird somit nicht bezahlt. Allerdings gibt es je nach Großzügigkeit der Kassen Ausnahmefälle, in denen die Behandlung zumindest teilweise übernommen wird.
Nichterstattete Rechnungen können als besondere Aufwendung bei der Steuer berücksichtigt werden.
Die privaten Krankenkassen schließen im Allgemeinen so genannte alternative Heilmethoden in ihren Leistungskatalog mit ein. Sprechen Sie mit ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit, die Kosten komplett oder zumindest teilweise zu übernehmen.
Informieren Sie sich und Ihre Krankenkasse in jedem Fall über den Ausbildungsstand Ihres Therapeuten.
Therapeuteninfo über:
Deutsches Register für
osteopathische Medizin (DROM)