Erstattung einer osteopathischen Behandlung

Gesetzliche Krankenkassen

Leider hat die Osteopathie noch nicht Eingang gefunden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird somit nicht bezahlt. Allerdings gibt es je nach Großzügigkeit der Kassen Ausnahmefälle, in denen die Behandlung zumindest teilweise übernommen wird.

Nichterstattete Rechnungen können als besondere Aufwendung bei der Steuer berücksichtigt werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich für eine osteopathische Behandlung keine Kassenrezepte verrechnen kann bzw. darf.

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen schließen im Allgemeinen so genannte alternative Heilmethoden in ihren Leistungskatalog mit ein. Sprechen Sie mit ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit, die Kosten komplett oder zumindest teilweise zu übernehmen.

Informieren Sie sich und Ihre Krankenkasse in jedem Fall über den Ausbildungsstand Ihres Therapeuten.

Therapeuteninfo über:
Deutsches Register für osteopathische Medizin (DROM)

Roderich Dachsel
 
Osteopath (D.O.) B.Sc. (Hons) Ost
Physiotherapeut 
Aggensteinstr. 4
87435 Kempten
Tel. +49 (0)831 / 10 991
info@osteopathie-kempten.com