Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, oder Heilpraktikerleistungen als zusätzliche Leistungserbringung in Ihre Krankenversicherung eingeschlossen haben, besteht seitens Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Leistungszusage für die von mir angebotenen Therapien bei Krankheiten oder Unfallfolgen.
Um Missverständnisse bei der Erstattung meiner erbrachten Leistungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, in wieweit die Kosten erstattet werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der Gebührenordnung für Privatpatienten und Heilpraktiker.
Sie besuchen als gesetzlich krankenversicherter Selbstzahler meine Praxis:
Selbstverständlich können auch Sie die von mir angebotenen Therapien (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Osteopathie und naturheilkundliche Behandlungen) in Anspruch nehmen. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und Privatpatienten in Rechnung gestellt.
Gerne informiere ich Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.